Im Rechtsstreit um die Kündigung der ehemaligen „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman hat das Landesarbeitsgericht Hamburg Hermans Position gestärkt. Im Berufungsverfahren Herman gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch, er habe sich intensiv mit den umstrittenen Äußerungen von Eva Herman beschäftigt: „Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus kann man daraus nicht entnehmen.“ Mehr bei der Süddeutschen.
Eingetragen unter:Medienwelt , Eva Herman, NDR, Prozess

