
Unfall Drangstedt: Bremerhavener Polizei wirft Landkreis-Kollegen Versäumnisse vor – Verfahren läuft
Kreis Cuxhaven/Bremerhaven. War das Verfahren zu früh eingestellt worden? Und wurden entscheidende Hinweise nicht ordentlich ausgewertet? Die Staatsanwaltschaft Bremerhaven hat im Fall des schockierenden Autounfalls vom 5. Oktober 2006 in Drangstedt jetzt doch Anklage erhoben. Bei entsprechenden Nachermittlungen hat die Polizei Bremerhaven erhebliche Ermittlungsdefizite ausgemacht, die sie den Kollegen im Landkreis vorhält.
Die beiden Mädchen Jenny (16) und Jasmin (18) waren bei dem Unglück ums Leben gekommen. Der BMW war ins Schleudern geraten und gegen zwei Bäume geprallt (das Sonntagsjournal berichtete). Jennys Mutter ist inzwischen als Nebenklägerin zugelassen. Sie hatte eine Neuaufnahme des Verfahrens zusammen mit ihrem Anwalt vorangetrieben, weil sie der Auffassung ist, dass der Vorgang von der Polizei nicht sorgfältig zu Ende geführt wurde. Bereits am 1. November 2006 war das Verfahren eingestellt worden. Nun soll es im Hauptverfahren, das im Sommer stattfinden könnte, vor allem darum gehen, warum viele entscheidende Fakten für den Unfallhergang nicht berücksichtigt worden sind, wie es die Polizei Bremerhaven feststellt. In einem Abschlussbericht kommt sie zu dem Fazit, dass bei dem Unfall eine eindeutige „fahrlässige Tötung“ vorliege.
20-seitiges Gutachten
Dies hätte auf Grund der Datenlage ganz klar gesehen werden müssen, meinen die Bremerhavener Polizisten und untermauern dies durch ein 20-seitiges Gutachten eines unabhängigen Experten. Zuvor hatte nur ein Einsatzbericht eines Sachverständigen vorgelegen, der die Situation „überschlägig“ betrachtet hatte. Zudem sei das Fahrzeug nicht korrekt ausgemessen, zu früh freigegeben, und Fotos von der Unfallstelle seien nicht ausgewertet worden. Das, so heißt es im Nachermittlungsbericht, sei „nicht nachvollziehbar“. Auch sollen den Bremerhavener Polizisten Unterlagen zunächst vorenthalten worden sein. Die Fahrerin – damals 18 Jahre alt und die beste Freundin der beiden Mädchen – hatte gerade ihren Führerschein und sei nach dem nun vorliegenden Gutachten mit „minimum 100 Kilometer pro Stunde auf regennasser Fahrbahn“ zu schnell gefahren. Zudem habe sie ihre Sehhilfe nicht getragen. Die Aktenlage zeige klar, dass es sich nicht um einen Wildunfall gehandelt habe und das Fahrzeug auch von keinem anderen Wagen geschnitten worden sei, wie es zunächst auch geheißen hatte. Ebenso sei keine Vollbremsung erfolgt.
„Das neue Verfahren macht die beiden Mädchen nicht wieder lebendig“, lauten Kommentare aus dem Freundes- und Bekanntenkreis der verstorbenen Mädchen. „Und am Ende hat niemand etwas davon.“ Ohnehin habe die Fahrerin, die das schwere Unglück überlebte, doch schon genug Lasten zu tragen. So bewerteten auch Seelsorger auf SJ-Anfrage die Lage. Und: Die Mutter, die nun klagt, könne psychisch noch tiefer fallen, wenn das Verfahren nicht so ausgehe, wie sie es sich vorstelle.
Mit der Sache abgeschlossen
Die Familie der bei dem Unfall getöteten Jasmin hat derweil keine juristischen Schritte unternommen und mit der Sache abgeschlossen.„Aber das interessiert mich auch nicht. Jeder hat seine eigene Art, so eine Sache zu verarbeiten“, sagte Rechtsanwalt Bernd Fiesseler dem Sonntagsjournal. Er vertritt die Mutter von Jenny. „Meine Mandantin ist mit der Art und Weise, wie in diesem Verfahren von der Polizei gearbeitet wurde, nicht einverstanden gewesen. Und sie hat ein Recht darauf, dass es ein für alle Seiten faires Verfahren gibt“, betont er.Dabei sei das Strafmaß nicht entscheidend, sagt Fiesseler. Die Mutter wolle nur Gewissheit, dass die offenen Fragen abgearbeitet worden sind. Finanzielle Interessen stünden nicht dahinter, schließlich habe es mit der Lebensversicherung ihrer verstorbenen Tochter keine Probleme gegeben. Wie das Strafmaß ausfallen könnte, ist unklar. „Denkbar wäre eine Verwarnung mit Führerschein-Nachschulung“, wagt Fiesseler einen Kommentar. Sein Thema aber ist die Polizeiarbeit: „Es kann nicht angehen, dass Beweise nicht erfasst werden. Hier sind zwei Mädchen ums Leben gekommen. Da kann man doch nicht ruck, zuck die Akte zuklappen, ohne die Vorgänge genau zu betrachten und zu bewerten.“ Den nun vorliegenden Nachermittlungsbericht aus Bremerhaven betrachtet der Anwalt als „Steilvorlage“.